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Beschreibung der Qualitätspolitik der Vertragsarztpraxis
Leitsatz:
Unser Selbstverständnis ist bestimmt durch fachliche Kompetenz, einen hohen Servicestandard
sowie menschliche Wärme und Freundlichkeit des gesamten Teams.
Vorarbeiten im Qualitätsmanagement
Schon 2003, also deutlich bevor der Gesetzgeber Qualitätsmanagement auch für den
niedergelassenen Bereich vorgeschrieben hat, hat die HNO-Praxis Lübbecke die Einführung eines
die ganze Praxis umfassenden Qualitätsmanagementsystems beschlossen, und zwar im vernetzten
Team mit drei anderen HNO-Praxen.
Folgende Schritte wurden dazu bisher gegangen:
- Juli 2003 Qualifikation zum EFQM-Assessor nach dem Modell der European Foundation for
Quality Management (www.deutsche-efqm.de) für beide Praxisinhaber
- September 2003 Basisschulung QM für alle Arzthelferinnen
- Oktober 2003 umfassende EFQM-orientierte Mitarbeiterbefragung
- Nov. 2003 Wochenendworkshop zur Festlegung der weiteren Strategie im gesamten
Praxisteam - KPQ-Zertifizierung durch TÜV Rheinland im Februar 2004
(http://www.kvwl.de/arzt/q_sicherung/qm/kpqm_buch.htm)
- Sommer 2004 bis Frühjahr 2005 Teilnahme am Pilotprojekt zu QEP =
„Qualität und Entwicklung in Praxen“
(www.kbv.de/qm), dem QM-System der kassenärztlichen Vereinigungen als eine von
60 Pilotpraxen bundesweit. - Patientenbefragung Mai 2005 (Auswertung Universität Köln, Prof. Pfaff)
- Dezember 2005 Ausbildung Dr. Klein zum QEP-Trainer in Berlin, Trainerlizenz
der KBV seit Januar 2006
Ausgewähltes QM-System:
QEP ist ein von Praxen für Praxen entwickeltes Qualitätsmanagementsystem, welches basierend
auf verschiedenen internationalen Systemen (DIN-EN-ISO, EFQM, JCAHCO, etc.) einen präzisen
Indikatorenkatalog bietet, an dem jede Praxis ihren Stand bewerten kann (www.kbv.de/qm).
Bei Erfüllung aller Indikatoren ist der Nachweis umfassender Qualität in der Praxis erbracht und
kann über eine externe Visitation zum Beispiel durch den TÜV zertifiziert werden.
Vorgaben durch den Gesetzgeber
Seit 01.01.2006 ist die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses zu den Inhalten
eines QM-Systems im niedergelassenen Bereich in Kraft
(http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=215).
Nach den Vorgaben dieser Richtlinie muss eine Praxis:
- Ablaufbeschreibungen erstellen
- Die Zuständigkeiten für alle ihre Tätigkeiten klären
- Die Kommunikation verbindlich regeln (Teambesprechungen, verbindliche Absprachen mit
dem Krankenhaus, Patientenbefragungen, etc.) - Ihre Orientierung an medizinischen Standards und Leitlinien auch öffentlich und
nachvollziehbar darstellen - die Patientenorientierung systematisieren, z. B. durch Ausbau der Patienteninformationen
zu HNO-relevanten Themen - sich regelmäßig selbst bewerten, zum Beispiel an Hand der QEP-Fragen
Perspektiven
Viele Vorgaben der QM-Richtlinie waren für die HNO-Praxis Selbstverständlichkeiten wie die
Orientierung der Versorgung an medizinischen Standards und Leitlinien, die Dokumentation der
Behandlungsverläufe und aufklärungen bei jedem Patienten oder die Regelung der Abläufe
bei Notfällen.
Seit Sommer 2005 arbeitet das Praxisteam systematisch und kontinuierlich an den 63 Kernzielen
des QEP-Qualitätsziel-Kataloges und bereitet sich auf eine QEP-Zertifizierung nach der
Sommerpause 2006 vor.
Die nächsten Jahre gelten dann der kontinuierlichen und an den Patienten- und Mitarbeiterbe-
dürfnissen orientierten Qualitätsentwicklung (http://www.quality.de/lexikon/kvp.htm).
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